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Abmahnung Microsoft Corporation durch FPS Rechtsanwälte

Die Firma Microsoft Corporation lässt durch die Kanzlei FPS Rechtsanwälte verschiedene markenrechtliche Verstöße abmahnen.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung der Kanzlei FPS erhalten haben: Rufen Sie uns sofort an! Wir helfen bundesweit. Für die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung erheben wir keine Kosten. Dokumente können Sie uns per E-Mail, per Fax oder Post übersenden (Kontakt). Beraten und vertreten werden Sie immer durch einen Spezialisten, einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt, darunter viele Verfahren gegen Microsoft. Vertrauen Sie uns!

2. Was ist passiert?

Sie haben einen Anwaltsbrief (Abmahnung) der Kanzlei FPS durch Rechtsanwalt Dr. Oliver Wolff-Rojczyk oder Rechtsanwalt Dr. Hauke Hansen erhalten. Sie werden darin aufgefordert, es zu unterlassen

– gefälschte Vervielfältigungsstücke von Microsoft Computerprogrammen (Windows 7, Windows 8 oder Windows 10)
– gefälschte Echtheitszertifikate (COA, Certificate of Authenticity)
– gefälschte Produkt Keys
– gefälschter Lizenzschlüssel

anzubieten. Anlass ist üblicherweise der Verkauf oder der Import von gefälschten Softwarekopien oder Softwarebestandteilene. Möglicherweise ist auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die Firma Microsoft Corporation gegen Sie in Gang gesetzt worden.

3. Was fordert man von Ihnen?

Die Kanzlei FPS fordert für Microsoft regelmäßig neben der Unterlassung auch Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung in Bezug auf die Plagiate, sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten.

Für das Unterlassungsversprechen ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der z.B. eine feste Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR für jeden angebotenen oder in Verkehr gebrachten „Verletzungsgegenstand“, mindestens aber in Höhe von 5.100,00 EUR gefordert wird.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden in der Regel auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 2.080,50 EUR (ohne Mehrwertsteuer).

4. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Keinen Kontakt aufnehmen! Kontaktieren Sie weder die FPS Rechtsanwälte noch Microsoft!
b. Versuchen Sie sich nicht zu erklären. Geben Sie keine mündliche oder schriftliche Erklärung!
c. Geben Sie keine Auskunft, ohne sich vorher bei einem Fachanwalt Rat eingeholt zu haben.
d. Zahlen Sie weder Abmahnkosten noch Schadensersatz, auch keine Teilbeträge!
e. Informieren Sie uns sofort an und lassen Sie sich von einem unserer Fachanwälte beraten.

5. Warum wir?

Das von den Microsoft-Abmahnungen berührte Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert (Thema: Zivil-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Fragen zum Handel mit Software“). Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz, auch der Kanzlei FPS / Microsoft. Wir bieten, soweit notwendig, profunde Prozesserfahrung und haben diverse Rechtsstreite bis zur höchsten zivilrechtlichen Instanz, dem Bundesgerichtshof begleitet. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Lassen Sie sich von uns professionell vertreten.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht